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Garantie

Klare Konditionen.

Gesetzliche Sachmängelhaftung, im Kaufvertrag ausdrücklich festgehalten. Auf Wunsch eine Garantie über einen Garantiegeber, der zum Fahrzeug passt.

Was Sie immer bekommen

Sachmängelhaftung,
Ihr Recht beim Händlerkauf.

Gesetzlich gilt eine Sachmängelhaftung von 24 Monaten. Bei Gebrauchtfahrzeugen vereinbaren wir vertraglich eine Verkürzung auf 12 Monate (§ 476 BGB) — das wird im Kaufvertrag ausdrücklich festgehalten. Das ist keine Garantie, sondern Ihr gesetzliches Recht. Was das konkret bedeutet:

01

Sachmängel sind abgedeckt

Probleme, die bei Übergabe schon vorhanden waren (auch wenn sie erst später sichtbar werden), zahlt der Händler, wir.

02

12 Monate vereinbart

Vertraglich vereinbarte Dauer ab Kaufdatum, ausdrücklich im Kaufvertrag festgehalten. In den ersten 12 Monaten gilt: wir müssen beweisen, dass der Mangel nicht schon bei Übergabe vorhanden war.

03

Verschleißteile ausgenommen

Reifen, Bremsen, Wischblätter, Glühlampen — was sich durch Gebrauch abnutzt, ist normaler Verschleiß und Sache des Halters. Ausnahme: war ein Teil schon bei Übergabe defekt, ohne dass es im Vertrag stand, ist das ein Sachmangel.

Optional

Die Garantie,
parallel ab Kaufdatum.

Die Sachmängelhaftung ist gesetzlich und zeitlich begrenzt. Eine Garantie ist etwas anderes: eine freiwillige Zusage eines Garantiegebers. Sie läuft ab Kaufdatum parallel zur Sachmängelhaftung, je nach Laufzeit auch darüber hinaus. Wir sind nicht selbst der Garantiegeber, wir vermitteln sie, und suchen den Anbieter aus, der zum Fahrzeug passt.

01

Was eine Garantie ist

Ein eigener Vertrag mit einem Garantiegeber, unabhängig vom Kaufvertrag. Er legt fest, welche Baugruppen bei einem Defekt übernommen werden, wie lange, und ob eine Selbstbeteiligung vereinbart ist. Üblich sind Laufzeiten von 12 oder 24 Monaten.

02

Was sie nicht ist

Kein Ersatz für die Sachmängelhaftung — sie läuft daneben, nicht danach. Und keine Vollkasko: was im Einzelnen übernommen wird, steht in den Bedingungen des Garantiegebers zu Ihrem Fahrzeug. Die bekommen Sie schriftlich, bevor Sie unterschreiben.

Abdeckung

Was eine Garantie abdeckt.

Garantien sind nach Baugruppen aufgebaut, nicht nach Einzelteilen. Diese drei sind bei jedem Anbieter der Kern, weil dort die teuren Schäden entstehen. Welche Teile genau dazugehören, legt der Garantiegeber in seinen Bedingungen zum jeweiligen Fahrzeug fest, und die gelten, nicht diese Seite.

01

Motor

Die Baugruppe mit dem größten Schadenrisiko und den höchsten Reparaturkosten. Ein Motorschaden kostet schnell mehr, als die Garantie über die ganze Laufzeit kostet, genau dafür gibt es sie.

02

Getriebe & Antrieb

Schalt- und Automatikgetriebe, Kraftübertragung bis zum Rad. Bei Automatik- und Allradfahrzeugen die zweite große Position, an der eine Reparatur richtig weh tut.

03

Elektrik & Steuerung

Steuergeräte und die Elektrik rund um den Antrieb. Bei jüngeren Fahrzeugen der Bereich, der am häufigsten zuschlägt, weil kaum noch etwas ohne Steuergerät läuft.

Nicht abgedeckt ist bei keinem Anbieter der Verschleiß: Reifen, Bremsen, Wischblätter, Kupplung. Was sich durch Gebrauch abnutzt, ist Sache des Halters.

Anbieter

Mehrere Garantiegeber,
passend zum Fahrzeug.

Wir sind an keinen Anbieter gebunden, und das aus einem praktischen Grund: jedes Garantieprogramm hat Grenzen bei Fahrzeugwert, Motorisierung und Alter. Ein Programm, das für einen Kombi passt, nimmt einen V8 nicht mehr an. Deshalb arbeiten wir mit mehreren zusammen und wählen den aus, der das konkrete Fahrzeug trägt.

01

GGG

Unser Anbieter für den Großteil des Bestands. Bundesweites Partnernetzwerk, Schadensmeldung online, Reparatur in der Werkstatt Ihrer Wahl, Abrechnung direkt mit dem Garantiegeber.

02

Intec

Für die Fahrzeuge darüber. Wo Wert und Motorisierung das Standardprogramm sprengen, deckt Intec weiter ab, damit auch ein hochwertiges Fahrzeug nicht ohne Garantie dasteht.

Was Sie in beiden Fällen bekommen: Garantieurkunde und Bedingungen schriftlich, bevor Sie unterschreiben. Welcher Anbieter zu Ihrem Fahrzeug passt, sagen wir Ihnen im Gespräch, zusammen mit Laufzeit und Beitrag.

Häufige Fragen

FAQ, Garantie

Brauche ich überhaupt eine zusätzliche Garantie?

Der praktische Unterschied ist nicht der Zeitpunkt, sondern der Weg. Bei einem Sachmangel läuft die Abwicklung über uns als Verkäufer. Mit einer Garantie können Sie in eine Werkstatt Ihrer Wahl fahren, auch bei Ihnen um die Ecke: das Fahrzeug muss nicht erst zu uns nach Hemau. Die Werkstatt rechnet direkt mit dem Garantiegeber ab. Für alle, die weiter weg wohnen oder eine Stammwerkstatt haben, ist genau das der Grund für eine Garantie.

Welche Schäden sind typischerweise gemeint?

Die teuren Baugruppen: Motor, Getriebe und Antrieb, Steuergeräte. Also genau die Reparaturen, die von mehreren hundert bis mehreren tausend Euro reichen. Was im Einzelnen übernommen wird, steht in den Bedingungen des jeweiligen Garantiegebers zu Ihrem Fahrzeug.

Mit welchen Garantiegebern arbeitet ihr?

Mit mehreren, weil jedes Programm Grenzen bei Fahrzeugwert und Motorisierung hat. Für den Großteil des Bestands ist das GGG; für hochwertigere und stärker motorisierte Fahrzeuge, die dort nicht mehr hineinpassen, arbeiten wir mit Intec. Welcher Anbieter zu Ihrem Fahrzeug passt, klären wir vor dem Kauf.

Was ist mit Verschleißteilen wie Bremsen oder Reifen?

Nicht abgedeckt, weder von der gesetzlichen Sachmängelhaftung noch von einer Garantie. Verschleiß ist normaler Gebrauch und damit Sache des Halters. Ausnahme: wenn Bremsbeläge schon bei Kauf verschlissen waren, ohne dass es im Vertrag stand, ist das ein Sachmangel.

Was wenn ich das Fahrzeug verkaufe? Geht die Garantie mit?

In der Regel ja: Garantien sind üblicherweise fahrzeuggebunden und nicht halterbezogen, sie gehen beim Verkauf auf den Käufer über. Das hilft dem Wiederverkaufswert. Maßgeblich sind die Bedingungen des jeweiligen Garantiegebers.

Wie läuft eine Schadensregulierung ab?

Die Werkstatt erstellt einen Kostenvoranschlag, der Garantiegeber prüft und gibt frei, danach wird repariert und direkt mit ihm abgerechnet. Ob und in welcher Höhe eine Selbstbeteiligung anfällt, steht in Ihrem Garantievertrag.
Fahrzeugbestand in der Halle von R&M Automobile in Hemau

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